Ein Gutachten zur Beweissicherung können Sie bei uns in Auftrag
geben, wenn Sie als Geschädigter (Anspruchsteller) zivilrechtliche Schadenersatzansprüche an den Schädiger (Verursacher) stellen
und wenn das streitbefangende Fahrzeug oder Bauteil erst später Gegenstand in einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird.
Da die Beschädigung sich über einen längeren Zeitpunkt aufgrund
von Korrosion verändert und Spuren verwischt werden können, sollte
die Beweissicherung unmittelbar nach dem Unfall oder Feststellen durchgeführt werden.
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