Ein Haftpflicht-Schadengutachten können Sie bei uns in Auftrag geben, wenn Sie als Geschädigter (Anspruchsteller) zivilrechtliche Schadenersatzansprüche an den Schädiger (Verursacher) stellen.
Für das Gutachten werden folgende Punkte ermittelt und dokumentiert:
- der Neupreis
- der Wiederbeschaffungswert
- die Reparaturkosten
- die Reparaturdauer
- der Restwert
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