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Schadengutachten nach einem Diebstahl (Hausrat)
Bei einem Diebstahlschaden wird mit Ihrer eigenen Versicherung auf Grundlage der Versicherungsbedingungen abgerechnet.

Anhand der von Ihnen bei uns eingereichten Kaufquittungen wird das entwendete Fahrrad inclusive Ausstattung in der Datenbank ermittelt
und mit Fahrrädern gleicher Qualität und Güte verglichen.
Der Wiederbeschaffungswert richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsgrundlagen.

Schadengutachten nach einem Unfall
Schadengutachten nach einem Diebstahl (Hausrat)
Bewertung

Beweissicherung